Wie sollte ein Epilepsie-Patient grundsätzlich mit der Erkrankung beim Sport
umgehen?
Allgemein ist es sicher von Vorteil, offensiv mit der Krankheit umzugehen und Freunde, die
ggf. beim Sport dabei sind oder die in einem Verein eine Leitungsfunktion haben, zu
informieren. Dies kann aus zweierlei Gründen sinnvoll sein. Zum einen verhindert es, dass ein
Patient in eine für ihn ungünstige Lage kommt, wenn ein Anfall auftritt, ohne dass jemand
von dem Anfallsleiden gewusst hat. Dies kann auch zu übersteigerten Reaktionen führen (z.B.
Rufen eines Notarztes, wenn dies nicht notwendig ist etc.). Zum anderen sollten aus
rechtlichen Gründen Verantwortliche informiert sein, falls eine Sportart auf eigenes Risiko
ausgeführt wird, damit bei einem Unfall keine Konsequenzen für den Verein drohen. Zudem
sollten bei Mannschaftssportarten die Mitspieler und Betreuer wissen, was in Bezug auf den
Sport passieren kann (z.B. Ausfall eines Mitspielers beim Fußball, wenn die Mannschaft nicht
mehr einwechseln darf).
Zudem sollten Mitspieler oder Betreuer darüber informiert werden, was bei einem Anfall zu
tun ist, wie geholfen werden kann und was unterbleiben sollte und auch, wann ein Notarzt
gerufen werden muss.
Welche generellen Einschränkungen bestehen?
Generell kann man die Ratschläge bezüglich diverser Freizeitaktivitäten so zusammenfassen:
„Nicht zu hoch, nicht zu schnell, nicht ins Wasser“.
Insbesondere für Wassersport bestehen Bedenken. Der Grund ist folgender: bei
generalisierten Anfällen kommt es zu Beginn des Anfalls zu einer Ausatmung, da durch das
Zusammenziehen der Atemmuskeln Luft aus dem Brustkorb gepresst wird. Dies führt dazu,
dass der Auftrieb im Wasser nachlässt. Daher sinken die Betroffenen im Wasser schnell ab.
Hinzu kommt, dass im Anfall die Schutzreflexe erloschen sind und daher Wasser in die Lunge
gelangen kann. In der zweiten Anfallsphase, der klonischen Phase, kommt es zunächst zu
einer Einatmung. Wenn dies unter Wasser passiert, saugt der Patient somit noch zusätzlich
aktiv Wasser in die Lunge. Somit ist es verständlich, warum Wassersport sehr gefährlich ist
und Anfälle zum Ertrinken führen können. Von allen Wassersportarten kann daher prinzipiell
ohne geeignete Schutzmaßnahmen nur abgeraten werden, auch vom Schwimmen. Allerdings
muss hinzugefügt werden, dass es Ausnahmen geben kann, z.B. dann, wenn ein Schwimmer
von einem anderen begleitet wird, der im Notfall den Patienten sofort vor dem Ertrinken
bewahren kann. Auch das Tragen von Schwimm- oder Rettungswesten kann das Risiko
vermindern. Diese müssen allerdings so angelegt sein, dass sie für den Fall der
Bewusstlosigkeit den Kopf über Wasser halten
Schwimmen:
Dies ist eine (nicht nur) für Kinder sehr schöne Sportart und wenn möglich, sollte sie jeder ausüben. Wenn Sie/Ihr
Kind zeitlich nicht bestimmbare Anfälle haben/hat, sollte jedoch beim Schwimmen immer eine im
Rettungsschwimmen ausgebildeten Person dabei sein, die im Wasser direkt neben Ihnen/Ihrem Kind ist und
stehen kann.
Umgehen können Sie dies durch einen Schwimmkragen (Schwimmkragen 9 S, zu beziehen bei Fa. Secumar,
ABC-Str. 16, 22880 Wedel, Tel.: 04103/125-0, Fax: 04103/125-100). Die Beweglichkeit im Wasser wird bei
diesem Kragen nur wenig eingeschränkt und er macht unabhängig von jeder Beaufsichtigung beim Baden und
Schwimmen. Besonders zu empfehlen ist er in freien Gewässern.
Weitere Wassersportarten sind oft sehr schwierig zu beaufsichtigen (z.B. Tauchen oder Kunstspringen) und
sollten im Einzelfall mit allen Beteiligten (Betroffene/r, Aufsichtsperson, Arzt) durchgesprochen werden.
Epilepsie und Sportunterricht
Kinder mit Epilepsie können und sollen Sport treiben! Körperliche Aktivität
führt nicht zu Anfallshäufungen!
Die Integration in den Sportunterricht ist auch aus sozialen Gründen unerlässlich.
Eine Sportbefreiung sollte nur im unbedingt erforderlichen Maß erfolgen. Dies
hängt von der Anfallsform ab. Der Epileptologe sollte hierzu ein genaues Attest
erstellen.
Im Allgemeinen gilt:
Vorsicht beim Umgang mit Wasser
Eine eigene Aufsichtsperson beim Schwimmunterricht, da bei einem Anfall ein
lautloses Ertrinken möglich ist. Die Aufsichtsperson, die nur für das
epilepsiekranke Kind zuständig ist, soll gewährleisten, dass das Kind bei einem
Anfall sofort aus dem Wasser geholt wird.
Kein Schwimmen in trüben Gewässern oder bei Strömung (Rettung!)
Wasser ist jedoch in der Regel nicht anfallauslösend, insbesondere kaltes Wasser
nicht. Das Kind kann somit am Schwimmunterricht teilnehmen.